Kurze Antwort
Für ein Baugesuch im Kanton Solothurn brauchen Sie in der Regel: Situationsplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Baubeschreibung, Baukostenberechnung und das ausgefüllte Baugesuchsformular. Je nach Vorhaben kommen Zusatznachweise dazu – bei Solaranlagen und Wärmepumpen etwa ein Lärmschutznachweis, bei beheizten Räumen ein Energienachweis. Die Pläne müssen massstabsgetreu sein, üblicherweise 1:100 oder 1:50, der Situationsplan 1:500.
Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis
Die Grundausstattung
| Unterlage | Massstab | Zweck |
|---|---|---|
| Situationsplan | 1:500 | Lage auf dem Grundstück, Abstände zu Grenzen und Strassen |
| Grundriss | 1:100 / 1:50 | Aufteilung und Masse je Geschoss |
| Schnitt | 1:100 / 1:50 | Höhen, Geschosshöhen, Fundament, Terrainverlauf |
| Ansichten / Fassaden | 1:100 / 1:50 | äusseres Erscheinungsbild je Himmelsrichtung |
| Baubeschrieb | — | Konstruktion, Materialien, Farben, Nutzung |
| Baukostenberechnung | — | Grundlage für die Gebühren der Gemeinde |
| Baugesuchsformular | — | formelle Angaben zu Bauherrschaft und Vorhaben |
Der Situationsplan: der Stolperstein
Der Situationsplan ist die Unterlage, an der private Bauherrschaften am häufigsten hängen bleiben. Verlangt wird ein amtlicher, aktueller Plan im Massstab 1:500, der vom zuständigen Nachführungsgeometer stammt beziehungsweise aus dem kantonalen Geoportal bezogen wird.
Ein Ausdruck aus einer Online-Karte genügt nicht. Auf dem amtlichen Plan wird anschliessend das geplante Bauwerk massstäblich eingezeichnet, mit allen Abständen zu Grenzen, Strassen und bestehenden Bauten.
Die Gebühren des Geometers sind nicht Teil meiner Offerte und werden Ihnen direkt verrechnet. Die Anforderung des Plans übernehme ich für Sie.
Zusatznachweise je nach Vorhaben
- Lärmschutznachweis – bei aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpen und bei Pools mit Wärmepumpe
- Energienachweis – bei beheizten Räumen, etwa Wintergarten oder Dachausbau. Dieser wird von einer externen Fachstelle erstellt.
- Näherbaurechtsvereinbarung – wenn der Grenzabstand unterschritten wird
- Bestandespläne – bei Umbauten und Dachausbauten, zur Darstellung des Zustands vorher und nachher
- Kanalisationsplan – bei Vorhaben mit Anschluss an die Entwässerung
Wenn Sie schon Unterlagen haben
Viele Bauherrschaften haben bereits einen Teil beisammen – etwa Pläne des Hauslieferanten oder einen alten Grundriss. Diese Vorarbeit ist nicht verloren: Bei der Teileingabe übernehme ich genau die fehlenden Positionen und rechne auch nur diese ab.