KLEINBAUGESUCH

Verfahren, Kosten und Fristen

Welche Unterlagen braucht ein Baugesuch im Kanton Solothurn?

Kurze Antwort

Für ein Baugesuch im Kanton Solothurn brauchen Sie in der Regel: Situationsplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Baubeschreibung, Baukostenberechnung und das ausgefüllte Baugesuchsformular. Je nach Vorhaben kommen Zusatznachweise dazu – bei Solaranlagen und Wärmepumpen etwa ein Lärmschutznachweis, bei beheizten Räumen ein Energienachweis. Die Pläne müssen massstabsgetreu sein, üblicherweise 1:100 oder 1:50, der Situationsplan 1:500.

Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis

Die Grundausstattung

UnterlageMassstabZweck
Situationsplan1:500Lage auf dem Grundstück, Abstände zu Grenzen und Strassen
Grundriss1:100 / 1:50Aufteilung und Masse je Geschoss
Schnitt1:100 / 1:50Höhen, Geschosshöhen, Fundament, Terrainverlauf
Ansichten / Fassaden1:100 / 1:50äusseres Erscheinungsbild je Himmelsrichtung
Baubeschrieb—Konstruktion, Materialien, Farben, Nutzung
Baukostenberechnung—Grundlage für die Gebühren der Gemeinde
Baugesuchsformular—formelle Angaben zu Bauherrschaft und Vorhaben

Der Situationsplan: der Stolperstein

Der Situationsplan ist die Unterlage, an der private Bauherrschaften am häufigsten hängen bleiben. Verlangt wird ein amtlicher, aktueller Plan im Massstab 1:500, der vom zuständigen Nachführungsgeometer stammt beziehungsweise aus dem kantonalen Geoportal bezogen wird.

Ein Ausdruck aus einer Online-Karte genügt nicht. Auf dem amtlichen Plan wird anschliessend das geplante Bauwerk massstäblich eingezeichnet, mit allen Abständen zu Grenzen, Strassen und bestehenden Bauten.

Die Gebühren des Geometers sind nicht Teil meiner Offerte und werden Ihnen direkt verrechnet. Die Anforderung des Plans übernehme ich für Sie.

Zusatznachweise je nach Vorhaben

  • Lärmschutznachweis – bei aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpen und bei Pools mit Wärmepumpe
  • Energienachweis – bei beheizten Räumen, etwa Wintergarten oder Dachausbau. Dieser wird von einer externen Fachstelle erstellt.
  • Näherbaurechtsvereinbarung – wenn der Grenzabstand unterschritten wird
  • Bestandespläne – bei Umbauten und Dachausbauten, zur Darstellung des Zustands vorher und nachher
  • Kanalisationsplan – bei Vorhaben mit Anschluss an die Entwässerung

Wenn Sie schon Unterlagen haben

Viele Bauherrschaften haben bereits einen Teil beisammen – etwa Pläne des Hauslieferanten oder einen alten Grundriss. Diese Vorarbeit ist nicht verloren: Bei der Teileingabe übernehme ich genau die fehlenden Positionen und rechne auch nur diese ab.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für ein Baugesuch im Kanton Solothurn?
In der Regel Situationsplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Baubeschreibung, Baukostenberechnung und das ausgefüllte Baugesuchsformular. Je nach Vorhaben kommen Lärmschutz- oder Energienachweis dazu.
In welchem Massstab müssen die Pläne sein?
Grundrisse, Schnitte und Ansichten üblicherweise im Massstab 1:100 oder 1:50, der Situationsplan im Massstab 1:500.
Woher bekomme ich den Situationsplan?
Vom zuständigen Nachführungsgeometer beziehungsweise über das kantonale Geoportal. Ein Ausdruck aus einer gewöhnlichen Online-Karte genügt nicht. Die Anforderung übernehme ich, die Geometergebühren werden Ihnen direkt verrechnet.
Kann ich Pläne selber zeichnen?
Grundsätzlich ja, sofern sie massstabsgetreu und vollständig sind. In der Praxis werden selbst erstellte Pläne von den Gemeinden aber häufig zurückgewiesen, weil Bemassung, Höhenkoten oder Terrainverlauf fehlen.
Was ist eine Teileingabe?
Bei der Teileingabe übernehme ich nur die Positionen, die Ihnen noch fehlen – etwa nur die Ansichten oder nur die Einreichung. Abgerechnet wird ausschliesslich das, was tatsächlich erstellt wird.