KLEINBAUGESUCH

Übersicht

Brauche ich ein Baugesuch?

Kurze Antwort

Im Kanton Solothurn zählt § 3 der Kantonalen Bauverordnung (KBV) auf, was bewilligungspflichtig ist; § 3ter KBV nennt die Ausnahmen innerhalb der Bauzone. Bewilligungsfrei sind im Kern nur unbeheizte Bauten bis 10 m² überdeckte Fläche und 2.50 m Fassadenhöhe, Einfriedigungen bis 1.20 m sowie Terrainveränderungen bis 0.25 m. Praktisch alles andere – Carport, Stützmauer, Dachausbau, Umnutzung, aussen aufgestellte Wärmepumpe – braucht ein Gesuch. Für Solaranlagen und innen aufgestellte Wärmepumpen gilt das vereinfachte Meldeverfahren nach § 3bis KBV.

Die Übersicht nach Vorhaben

VorhabenBewilligung nötig?
CarportJa, ab 10 m²Details
Gartenhaus, GeräteschuppenNein bis 10 m² und 2.50 mDetails
VelounterstandJa, ab 10 m²Details
Wärmepumpe innenMeldeverfahren, 30 Tage vorherDetails
Wärmepumpe aussen (Luft-Wasser)Ja, mit LärmschutznachweisDetails
Solaranlage auf dem DachMeldeverfahren, 30 Tage vorherDetails
Pool, fest eingebautJaDetails
Zaun bis 1.20 mNeinDetails
Zaun oder Sichtschutz über 1.20 mJaDetails
StützmauerJa, ohne BagatellgrenzeDetails
Terrainveränderung bis 0.25 mNeinDetails
Ungedeckter SitzplatzNeinDetails
Brunnen, Sandkasten, HochbeetNeinDetails
Dachausbau, DachstockausbauJaDetails
Dachflächenfenster, LukarneJa (Fassadenänderung)Details
WintergartenJaDetails
Umnutzung, ZweckänderungJa, auch ohne UmbauDetails
Sanierung, WärmedämmungJa (Fassadenänderung)Details

Die Tabelle gibt die Regelfälle innerhalb der Bauzone wieder. Ausserhalb der Bauzone ist die Praxis deutlich strenger – dort ist praktisch jede bauliche Massnahme bewilligungspflichtig.

Bewilligungsfrei heisst nicht regelfrei

Der wichtigste Merksatz überhaupt: Auch ein bewilligungsfreies Bauwerk muss die Grenzabstände, die Grünflächenziffer und die übrigen Vorschriften Ihrer Zone einhalten. Die Bewilligungsfreiheit erspart Ihnen das Verfahren – nicht die Einhaltung des materiellen Baurechts. Verstösst Ihr Gartenhaus gegen den Grenzabstand, kann die Gemeinde den Rückbau verlangen, auch wenn nie ein Gesuch nötig war.

Unsicher? Die Einschätzung ist kostenlos

Die Grenzfälle sind zahlreich, und eine falsche Annahme wird teuer. Schildern Sie mir Ihr Vorhaben über das Anfrageformular – Sie erhalten eine Einschätzung zur Bewilligungspflicht und, falls ein Gesuch nötig ist, innert 24 Stunden eine Offerte mit Fixpreis pro Position.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob mein Vorhaben im Kanton Solothurn bewilligungspflichtig ist?
Grundregel: § 3 KBV zählt die bewilligungspflichtigen Vorhaben auf, § 3ter KBV die bewilligungsfreien Ausnahmen innerhalb der Bauzone. Bewilligungsfrei sind im Wesentlichen unbeheizte Bauten bis 10 m² und 2.50 m Höhe, Einfriedigungen bis 1.20 m und Terrainveränderungen bis 0.25 m. Fast alles andere braucht ein Gesuch.
Gibt es eine allgemeine Grösse, ab der ein Baugesuch nötig ist?
Für unbeheizte Kleinbauten innerhalb der Bauzone gilt die Grenze von 10 m² überdeckter Fläche bei höchstens 2.50 m Fassadenhöhe. Für andere Vorhaben wie Stützmauern oder Zweckänderungen gibt es keine solche Bagatellgrenze.
Was ist der Unterschied zwischen Meldeverfahren und Baugesuch?
Beim Meldeverfahren nach § 3bis KBV wird das Vorhaben der Baubehörde mindestens 30 Tage vor Baubeginn gemeldet; es gibt keine öffentliche Auflage. Das ordentliche Baugesuch durchläuft eine öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit und dauert rund 2 bis 3 Monate.
Was passiert, wenn ich ohne Bewilligung baue?
Die Gemeinde kann einen Baustopp verfügen, ein nachträgliches Baugesuch verlangen oder den Rückbau anordnen. Das gilt auch Jahre später und kann beim Verkauf der Liegenschaft zum Problem werden.
Kann ich das Baugesuch von jemandem erstellen lassen und trotzdem selber bauen?
Ja. Wer das Gesuch verfasst und wer baut, sind zwei getrennte Fragen. Ein externer Projektverfasser erstellt die Pläne und reicht ein, Sie bauen anschliessend in Eigenregie.