KLEINBAUGESUCH

Nach Bauvorhaben

Pool und Schwimmteich: Baugesuch im Kanton Solothurn

Kurze Antwort

Ein fest eingebauter Pool oder Schwimmteich ist im Kanton Solothurn baubewilligungspflichtig. Er geht mit einer Terrainveränderung einher, die nach § 3ter der Kantonalen Bauverordnung (KBV) nur bis 0.25 m bewilligungsfrei ist, und wirkt auf Entwässerung sowie Grünflächenziffer. Wird der Pool mit einer Wärmepumpe beheizt, kommt zusätzlich ein Lärmschutznachweis dazu. Das Baugesuch kostet bei KLEINBAUGESUCH ab CHF 1'200, mit Lärmschutznachweis für die Wärmepumpe ab CHF 1'450.

Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis

Warum ein Pool bewilligungspflichtig ist

Ein eingelassener Pool ist eine bauliche Anlage im Sinne von § 3 KBV. Ausschlaggebend sind gleich mehrere Aspekte:

  • Terrainveränderung. Der Aushub ist deutlich tiefer als die 0.25 m, die nach § 3ter KBV bewilligungsfrei wären.
  • Versiegelung. Poolbecken und umlaufender Plattenbelag reduzieren die unversiegelte Fläche und berühren damit die Grünflächenziffer.
  • Entwässerung. Wohin das Poolwasser bei der Entleerung fliesst, ist gewässerschutzrechtlich relevant.
  • Technikraum und Abdeckung. Beides sind eigenständige bauliche Elemente.

Ein frei aufgestellter, nicht eingelassener Aufstellpool, der saisonal wieder abgebaut wird, wird in der Regel anders beurteilt. Weil die Praxis von Gemeinde zu Gemeinde variiert, lohnt sich hier eine kurze Vorabklärung.

Die Wärmepumpe: der Punkt, der überrascht

Die meisten Pools werden heute mit einer Wärmepumpe beheizt. Damit gilt für den Pool dasselbe wie für eine Gebäudeheizung: Eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe erzeugt Lärm, und es braucht einen Lärmschutznachweis, der die Einhaltung der Grenzwerte bei der Nachbarschaft belegt.

Weil eine Poolwärmepumpe genau dann läuft, wenn man draussen sitzt – im Sommer, auch abends – ist das ein häufiger Anlass für Nachbarschaftskonflikte. Ein sauberer Nachweis vor der Installation ist die günstigste Versicherung dagegen.

Was ins Gesuch gehört

  • Situationsplan mit Lage des Beckens, der Technik und den Abständen
  • Grundriss des Beckens
  • Schnitt mit Terrainverlauf vorher und nachher
  • Ansicht
  • Lärmschutznachweis, falls eine Wärmepumpe eingesetzt wird
  • Baubeschrieb mit Angaben zur Entwässerung

Was das Baugesuch bei KLEINBAUGESUCH kostet

Fixpreise pro Position – Pool / Teich
PositionFixpreis
SituationsplanCHF 150
GrundrissCHF 250
SchnittCHF 250
AnsichtCHF 250
Lärmschutznachweis (falls Wärmepumpe)CHF 250
Baugesuch-EinreichungCHF 200
Kommunikation mit GemeindeCHF 100
Richtpreis gesamtCHF 1'450

Richtpreis bei üblichen Verhältnissen; die verbindliche Offerte erhalten Sie innert 24 Stunden. Nicht enthalten sind die Baubewilligungsgebühren Ihrer Gemeinde sowie die Geometerkosten für den amtlichen Situationsplan – diese werden Ihnen direkt verrechnet.

Häufige Fragen

Braucht ein Pool im Kanton Solothurn eine Baubewilligung?
Ein fest eingebauter Pool ja. Er ist eine bauliche Anlage nach § 3 KBV und geht mit einer Terrainveränderung einher, die über die bewilligungsfreien 0.25 m nach § 3ter KBV hinausgeht.
Braucht ein Aufstellpool eine Bewilligung?
Ein frei aufgestellter, saisonal wieder abgebauter Pool wird in der Regel anders beurteilt. Die Praxis variiert je nach Gemeinde – eine kurze Vorabklärung lohnt sich.
Brauche ich für die Poolheizung einen Lärmschutznachweis?
Bei einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe ja. Der Nachweis belegt die Einhaltung der Lärmgrenzwerte bei der Nachbarschaft.
Was kostet ein Pool-Baugesuch im Kanton Solothurn?
Bei KLEINBAUGESUCH ab CHF 1'200. Mit Lärmschutznachweis für eine Wärmepumpe sind es ab CHF 1'450.