Kurze Antwort
Ein fest eingebauter Pool oder Schwimmteich ist im Kanton Solothurn baubewilligungspflichtig. Er geht mit einer Terrainveränderung einher, die nach § 3ter der Kantonalen Bauverordnung (KBV) nur bis 0.25 m bewilligungsfrei ist, und wirkt auf Entwässerung sowie Grünflächenziffer. Wird der Pool mit einer Wärmepumpe beheizt, kommt zusätzlich ein Lärmschutznachweis dazu. Das Baugesuch kostet bei KLEINBAUGESUCH ab CHF 1'200, mit Lärmschutznachweis für die Wärmepumpe ab CHF 1'450.
Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis
Warum ein Pool bewilligungspflichtig ist
Ein eingelassener Pool ist eine bauliche Anlage im Sinne von § 3 KBV. Ausschlaggebend sind gleich mehrere Aspekte:
- Terrainveränderung. Der Aushub ist deutlich tiefer als die 0.25 m, die nach § 3ter KBV bewilligungsfrei wären.
- Versiegelung. Poolbecken und umlaufender Plattenbelag reduzieren die unversiegelte Fläche und berühren damit die Grünflächenziffer.
- Entwässerung. Wohin das Poolwasser bei der Entleerung fliesst, ist gewässerschutzrechtlich relevant.
- Technikraum und Abdeckung. Beides sind eigenständige bauliche Elemente.
Ein frei aufgestellter, nicht eingelassener Aufstellpool, der saisonal wieder abgebaut wird, wird in der Regel anders beurteilt. Weil die Praxis von Gemeinde zu Gemeinde variiert, lohnt sich hier eine kurze Vorabklärung.
Die Wärmepumpe: der Punkt, der überrascht
Die meisten Pools werden heute mit einer Wärmepumpe beheizt. Damit gilt für den Pool dasselbe wie für eine Gebäudeheizung: Eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe erzeugt Lärm, und es braucht einen Lärmschutznachweis, der die Einhaltung der Grenzwerte bei der Nachbarschaft belegt.
Weil eine Poolwärmepumpe genau dann läuft, wenn man draussen sitzt – im Sommer, auch abends – ist das ein häufiger Anlass für Nachbarschaftskonflikte. Ein sauberer Nachweis vor der Installation ist die günstigste Versicherung dagegen.
Was ins Gesuch gehört
- Situationsplan mit Lage des Beckens, der Technik und den Abständen
- Grundriss des Beckens
- Schnitt mit Terrainverlauf vorher und nachher
- Ansicht
- Lärmschutznachweis, falls eine Wärmepumpe eingesetzt wird
- Baubeschrieb mit Angaben zur Entwässerung
Was das Baugesuch bei KLEINBAUGESUCH kostet
| Position | Fixpreis |
|---|---|
| Situationsplan | CHF 150 |
| Grundriss | CHF 250 |
| Schnitt | CHF 250 |
| Ansicht | CHF 250 |
| Lärmschutznachweis (falls Wärmepumpe) | CHF 250 |
| Baugesuch-Einreichung | CHF 200 |
| Kommunikation mit Gemeinde | CHF 100 |
| Richtpreis gesamt | CHF 1'450 |
Richtpreis bei üblichen Verhältnissen; die verbindliche Offerte erhalten Sie innert 24 Stunden. Nicht enthalten sind die Baubewilligungsgebühren Ihrer Gemeinde sowie die Geometerkosten für den amtlichen Situationsplan – diese werden Ihnen direkt verrechnet.