KLEINBAUGESUCH

Nach Bauvorhaben

Wärmepumpe: Bewilligung im Kanton Solothurn

Kurze Antwort

Im Kanton Solothurn hängt die Bewilligungspflicht vom Aufstellungsort ab. Wärmepumpen, die vollständig im Gebäudeinnern stehen, müssen nach § 3bis der Kantonalen Bauverordnung (KBV) lediglich der Baubehörde gemeldet werden – im Meldeverfahren, mindestens 30 Tage vor Baubeginn. Aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen sind dagegen in der Regel baubewilligungspflichtig und benötigen zusätzlich einen Lärmschutznachweis. Das Gesuch kostet bei KLEINBAUGESUCH ab CHF 950.

Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis

Meldeverfahren oder Baugesuch – die Abgrenzung

SituationVerfahren
Wärmepumpe vollständig im GebäudeinnernMeldeverfahren nach § 3bis KBV, mindestens 30 Tage vor Baubeginn
Erdsonden-Wärmepumpezusätzlich gewässerschutzrechtliche Bewilligung für die Bohrung
Luft-Wasser-Wärmepumpe aussen aufgestelltin der Regel ordentliches Baugesuch mit Lärmschutznachweis

Der Grund für die Unterscheidung ist der Lärm. Eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe erzeugt Geräusche, die insbesondere nachts die Nachbarschaft belasten können. Deshalb prüft die Behörde hier im ordentlichen Verfahren.

Der Lärmschutznachweis

Der Lärmschutznachweis weist rechnerisch nach, dass die Belastungsgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung bei den nächstgelegenen lärmempfindlichen Räumen der Nachbarschaft eingehalten werden. Eingerechnet werden Schallleistungspegel des Geräts, Abstand, Aufstellungssituation und allfällige Reflexionen an Wänden.

Das ist der Punkt, an dem Gesuche für Wärmepumpen am häufigsten hängen bleiben: Das Gerät ist bereits bestellt, der Standort steht fest – und dann zeigt die Berechnung, dass der Grenzwert überschritten wird. Deshalb lohnt es sich, den Nachweis vor der Bestellung zu machen. Oft genügt eine Verschiebung des Standorts um wenige Meter oder eine Schallschutzhaube.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Situationsplan mit eingezeichnetem Standort der Wärmepumpe und Abständen zu den Nachbarparzellen
  • Fassadenansicht mit dem Gerät
  • Lärmschutznachweis bei Aussenaufstellung
  • Datenblatt des Geräts mit dem Schallleistungspegel
  • Baugesuchsformular beziehungsweise Meldeformular

Näherbaurecht bei Aufstellung nahe der Grenze

Aussengeräte werden gerne in die hinterste Ecke des Grundstücks gestellt – dorthin, wo sie am wenigsten stören. Genau dort kollidieren sie aber oft mit dem Grenzabstand. Wird dieser unterschritten, braucht es das schriftliche Einverständnis des betroffenen Nachbarn.

Was das Baugesuch bei KLEINBAUGESUCH kostet

Fixpreise pro Position – Wärmepumpe
PositionFixpreis
SituationsplanCHF 150
Ansicht FassadeCHF 250
LärmschutznachweisCHF 250
Baugesuch-EinreichungCHF 200
Kommunikation mit GemeindeCHF 100
Richtpreis gesamtCHF 950

Richtpreis bei üblichen Verhältnissen; die verbindliche Offerte erhalten Sie innert 24 Stunden. Nicht enthalten sind die Baubewilligungsgebühren Ihrer Gemeinde sowie die Geometerkosten für den amtlichen Situationsplan – diese werden Ihnen direkt verrechnet.

Häufige Fragen

Braucht eine Wärmepumpe im Kanton Solothurn eine Baubewilligung?
Das hängt vom Standort ab. Wärmepumpen vollständig im Gebäudeinnern müssen nach § 3bis KBV nur gemeldet werden, mindestens 30 Tage vor Baubeginn. Aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen sind in der Regel baubewilligungspflichtig.
Was ist das Meldeverfahren nach § 3bis KBV?
Ein vereinfachtes Verfahren: Die Anlage wird der Baubehörde mindestens 30 Tage vor Baubeginn gemeldet. Erhebt die Behörde in dieser Frist keinen Einwand, kann gebaut werden. Es findet keine öffentliche Auflage statt.
Wann brauche ich einen Lärmschutznachweis für die Wärmepumpe?
Bei aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpen. Der Nachweis belegt, dass die Belastungsgrenzwerte bei den nächstgelegenen lärmempfindlichen Räumen der Nachbarschaft eingehalten werden.
Was kostet ein Baugesuch für eine Wärmepumpe im Kanton Solothurn?
Bei KLEINBAUGESUCH ab CHF 950: Situationsplan CHF 150, Ansicht Fassade CHF 250, Lärmschutznachweis CHF 250, Einreichung CHF 200, Kommunikation mit der Gemeinde CHF 100.
Wie nahe darf die Wärmepumpe an die Grundstücksgrenze?
Es gelten die ordentlichen Grenzabstände. Wird der Abstand unterschritten, braucht es das schriftliche Einverständnis des betroffenen Nachbarn in Form eines Näherbaurechts.