Kurze Antwort
Im Kanton Solothurn hängt die Bewilligungspflicht vom Aufstellungsort ab. Wärmepumpen, die vollständig im Gebäudeinnern stehen, müssen nach § 3bis der Kantonalen Bauverordnung (KBV) lediglich der Baubehörde gemeldet werden – im Meldeverfahren, mindestens 30 Tage vor Baubeginn. Aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen sind dagegen in der Regel baubewilligungspflichtig und benötigen zusätzlich einen Lärmschutznachweis. Das Gesuch kostet bei KLEINBAUGESUCH ab CHF 950.
Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis
Meldeverfahren oder Baugesuch – die Abgrenzung
| Situation | Verfahren |
|---|---|
| Wärmepumpe vollständig im Gebäudeinnern | Meldeverfahren nach § 3bis KBV, mindestens 30 Tage vor Baubeginn |
| Erdsonden-Wärmepumpe | zusätzlich gewässerschutzrechtliche Bewilligung für die Bohrung |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe aussen aufgestellt | in der Regel ordentliches Baugesuch mit Lärmschutznachweis |
Der Grund für die Unterscheidung ist der Lärm. Eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe erzeugt Geräusche, die insbesondere nachts die Nachbarschaft belasten können. Deshalb prüft die Behörde hier im ordentlichen Verfahren.
Der Lärmschutznachweis
Der Lärmschutznachweis weist rechnerisch nach, dass die Belastungsgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung bei den nächstgelegenen lärmempfindlichen Räumen der Nachbarschaft eingehalten werden. Eingerechnet werden Schallleistungspegel des Geräts, Abstand, Aufstellungssituation und allfällige Reflexionen an Wänden.
Das ist der Punkt, an dem Gesuche für Wärmepumpen am häufigsten hängen bleiben: Das Gerät ist bereits bestellt, der Standort steht fest – und dann zeigt die Berechnung, dass der Grenzwert überschritten wird. Deshalb lohnt es sich, den Nachweis vor der Bestellung zu machen. Oft genügt eine Verschiebung des Standorts um wenige Meter oder eine Schallschutzhaube.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Situationsplan mit eingezeichnetem Standort der Wärmepumpe und Abständen zu den Nachbarparzellen
- Fassadenansicht mit dem Gerät
- Lärmschutznachweis bei Aussenaufstellung
- Datenblatt des Geräts mit dem Schallleistungspegel
- Baugesuchsformular beziehungsweise Meldeformular
Näherbaurecht bei Aufstellung nahe der Grenze
Aussengeräte werden gerne in die hinterste Ecke des Grundstücks gestellt – dorthin, wo sie am wenigsten stören. Genau dort kollidieren sie aber oft mit dem Grenzabstand. Wird dieser unterschritten, braucht es das schriftliche Einverständnis des betroffenen Nachbarn.
Was das Baugesuch bei KLEINBAUGESUCH kostet
| Position | Fixpreis |
|---|---|
| Situationsplan | CHF 150 |
| Ansicht Fassade | CHF 250 |
| Lärmschutznachweis | CHF 250 |
| Baugesuch-Einreichung | CHF 200 |
| Kommunikation mit Gemeinde | CHF 100 |
| Richtpreis gesamt | CHF 950 |
Richtpreis bei üblichen Verhältnissen; die verbindliche Offerte erhalten Sie innert 24 Stunden. Nicht enthalten sind die Baubewilligungsgebühren Ihrer Gemeinde sowie die Geometerkosten für den amtlichen Situationsplan – diese werden Ihnen direkt verrechnet.