KLEINBAUGESUCH

Baurecht verstehen

Grenzabstand im Kanton Solothurn

Kurze Antwort

Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, den ein Gebäude zur Grundstücksgrenze einhalten muss. Im Kanton Solothurn richtet er sich nach der Kantonalen Bauverordnung (KBV) und ist abhängig von der Gebäudehöhe und der Zone; die Grundlagen finden sich im Planungs- und Baugesetz (PBG § 131 ff.). Wird der Grenzabstand unterschritten, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Nachbarn nötig – ein sogenanntes Näherbaurecht. Dieses wird dem Baugesuch beigelegt.

Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis

Wovon der Grenzabstand abhängt

Es gibt keinen einheitlichen Meterwert, der überall im Kanton gilt. Der massgebende Abstand ergibt sich aus dem Zusammenspiel von

  • der Gebäudehöhe – je höher das Gebäude, desto grösser der Abstand,
  • der Zone, in der Ihr Grundstück liegt (Wohnzone, Kernzone, Gewerbezone …),
  • dem Zonenreglement Ihrer Gemeinde, das die kantonalen Vorgaben ergänzt,
  • der Art des Bauwerks – für Kleinbauten und Anbauten gelten teilweise reduzierte Abstände.

Deshalb lässt sich die Frage „wie nahe darf ich an die Grenze?“ nie allgemein beantworten, sondern immer nur für Ihr konkretes Grundstück.

In welcher Zone liegt mein Grundstück?

Die Zonenzugehörigkeit ist im Zonenplan Ihrer Gemeinde ersichtlich. Im Kanton Solothurn finden Sie diese Pläne im kantonalen Geoportal oder direkt bei der Gemeindeverwaltung (Grundlage: PBG § 14 ff.).

Das Näherbaurecht

Wollen oder müssen Sie näher an die Grenze bauen, als es die Vorschriften erlauben, gibt es einen Weg: das Näherbaurecht. Der betroffene Nachbar erklärt schriftlich sein Einverständnis, und diese Erklärung wird dem Baugesuch beigelegt.

Wichtig zu wissen:

  • Die Zustimmung muss schriftlich vorliegen – eine mündliche Absprache genügt nicht.
  • Zustimmen muss die Eigentümerschaft der Nachbarparzelle, nicht die Mieterschaft.
  • Je nach Konstellation ist eine Anmerkung im Grundbuch sinnvoll oder erforderlich, damit das Recht auch gegenüber späteren Eigentümern gilt.
  • Ein Näherbaurecht ersetzt das Baugesuch nicht, sondern ist eine Beilage dazu.

Weitere Kennzahlen, die Ihr Grundstück begrenzen

KennzahlWas sie regelt
Ausnützungsziffer (AZ)Verhältnis Geschossfläche zu Grundstücksfläche – bestimmt die maximale Gebäudegrösse (PBG)
Überbauungsziffer (ÜZ)wie viel Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen (KBV)
Grünflächenziffer (GFZ)welcher Anteil unversiegelt bleiben muss – schützt Versickerung und Mikroklima (KBV)

Wer ein Grundstück kaufen oder umfassend bebauen will, sollte diese Werte kennen, bevor Entscheidungen fallen. Genau dafür gibt es die Grundstücksanalyse: eine baurechtliche Abklärung von Zone, Ziffern und Abständen, zusammengefasst in einem verständlichen Bericht.

Häufige Fragen

Was ist der Grenzabstand?
Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, den ein Gebäude zur Grundstücksgrenze einhalten muss. Im Kanton Solothurn richtet er sich nach der Kantonalen Bauverordnung und hängt von Gebäudehöhe und Zone ab (PBG § 131 ff.).
Wie nahe darf ich im Kanton Solothurn an die Grenze bauen?
Das lässt sich nicht allgemein sagen. Massgebend sind Gebäudehöhe, Zone, das Zonenreglement der Gemeinde und die Art des Bauwerks. Für Kleinbauten gelten teilweise reduzierte Abstände.
Was ist ein Näherbaurecht?
Die schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Nachbarschaft, näher an die Grenze zu bauen, als es die Vorschriften erlauben. Sie wird dem Baugesuch beigelegt.
Genügt eine mündliche Zustimmung des Nachbarn?
Nein. Das Einverständnis muss schriftlich vorliegen und von der Eigentümerschaft der Nachbarparzelle stammen, nicht von der Mieterschaft.
Wie finde ich heraus, in welcher Zone mein Grundstück liegt?
Über den Zonenplan Ihrer Gemeinde – einsehbar im kantonalen Geoportal oder bei der Gemeindeverwaltung (PBG § 14 ff.).
Was ist die Ausnützungsziffer?
Die Ausnützungsziffer beschreibt das Verhältnis von Geschossfläche zu Grundstücksfläche und ist massgebend für die maximal zulässige Gebäudegrösse.