Kurze Antwort
Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, den ein Gebäude zur Grundstücksgrenze einhalten muss. Im Kanton Solothurn richtet er sich nach der Kantonalen Bauverordnung (KBV) und ist abhängig von der Gebäudehöhe und der Zone; die Grundlagen finden sich im Planungs- und Baugesetz (PBG § 131 ff.). Wird der Grenzabstand unterschritten, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Nachbarn nötig – ein sogenanntes Näherbaurecht. Dieses wird dem Baugesuch beigelegt.
Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis
Wovon der Grenzabstand abhängt
Es gibt keinen einheitlichen Meterwert, der überall im Kanton gilt. Der massgebende Abstand ergibt sich aus dem Zusammenspiel von
- der Gebäudehöhe – je höher das Gebäude, desto grösser der Abstand,
- der Zone, in der Ihr Grundstück liegt (Wohnzone, Kernzone, Gewerbezone …),
- dem Zonenreglement Ihrer Gemeinde, das die kantonalen Vorgaben ergänzt,
- der Art des Bauwerks – für Kleinbauten und Anbauten gelten teilweise reduzierte Abstände.
Deshalb lässt sich die Frage „wie nahe darf ich an die Grenze?“ nie allgemein beantworten, sondern immer nur für Ihr konkretes Grundstück.
In welcher Zone liegt mein Grundstück?
Die Zonenzugehörigkeit ist im Zonenplan Ihrer Gemeinde ersichtlich. Im Kanton Solothurn finden Sie diese Pläne im kantonalen Geoportal oder direkt bei der Gemeindeverwaltung (Grundlage: PBG § 14 ff.).
Das Näherbaurecht
Wollen oder müssen Sie näher an die Grenze bauen, als es die Vorschriften erlauben, gibt es einen Weg: das Näherbaurecht. Der betroffene Nachbar erklärt schriftlich sein Einverständnis, und diese Erklärung wird dem Baugesuch beigelegt.
Wichtig zu wissen:
- Die Zustimmung muss schriftlich vorliegen – eine mündliche Absprache genügt nicht.
- Zustimmen muss die Eigentümerschaft der Nachbarparzelle, nicht die Mieterschaft.
- Je nach Konstellation ist eine Anmerkung im Grundbuch sinnvoll oder erforderlich, damit das Recht auch gegenüber späteren Eigentümern gilt.
- Ein Näherbaurecht ersetzt das Baugesuch nicht, sondern ist eine Beilage dazu.
Weitere Kennzahlen, die Ihr Grundstück begrenzen
| Kennzahl | Was sie regelt |
|---|---|
| Ausnützungsziffer (AZ) | Verhältnis Geschossfläche zu Grundstücksfläche – bestimmt die maximale Gebäudegrösse (PBG) |
| Überbauungsziffer (ÜZ) | wie viel Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen (KBV) |
| Grünflächenziffer (GFZ) | welcher Anteil unversiegelt bleiben muss – schützt Versickerung und Mikroklima (KBV) |
Wer ein Grundstück kaufen oder umfassend bebauen will, sollte diese Werte kennen, bevor Entscheidungen fallen. Genau dafür gibt es die Grundstücksanalyse: eine baurechtliche Abklärung von Zone, Ziffern und Abständen, zusammengefasst in einem verständlichen Bericht.