Kurze Antwort
Ein Carport ist im Kanton Solothurn in aller Regel baubewilligungspflichtig. Bewilligungsfrei sind nach § 3ter der Kantonalen Bauverordnung (KBV) innerhalb der Bauzone nur unbeheizte Bauten bis 10 m² überdeckte Fläche und 2.50 m Fassadenhöhe. Ein Standard-Carport für ein Auto misst rund 15 bis 18 m² und liegt damit klar darüber. Sie benötigen deshalb ein ordentliches Baugesuch mit Situationsplan, Grundriss und Ansichten. Das Baugesuch für einen Carport kostet bei KLEINBAUGESUCH ab CHF 1'200.
Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis
Ab wann ist ein Carport bewilligungspflichtig?
Massgebend ist § 3ter KBV: Innerhalb der Bauzone sind unbeheizte Bauten bis 10 m² überdeckte Fläche und 2.50 m Fassadenhöhe bewilligungsfrei, sofern sie weder bewohnt noch gewerblich genutzt werden.
Ein Einzelcarport misst typischerweise etwa 3 × 5 bis 3.5 × 5.5 Meter, also 15 bis 19 m². Damit ist die Schwelle deutlich überschritten. Auch die lichte Höhe liegt bei einem Carport für einen Personenwagen meist über 2.50 m. Beide Kriterien müssen aber ohnehin gemeinsam eingehalten werden – sobald eines überschritten ist, braucht es ein Baugesuch.
Eine offene Bauweise ohne Wände ändert an der Bewilligungspflicht nichts. Massgebend ist die überdeckte Fläche, nicht die Anzahl Wände.
Die drei kritischen Punkte bei einem Carport
1. Grenz- und Strassenabstand
Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, den ein Gebäude zur Grundstücksgrenze einhalten muss. Er richtet sich nach der KBV und ist abhängig von Gebäudehöhe und Zone (Planungs- und Baugesetz, PBG § 131 ff.). Weil ein Carport oft bewusst an die Grenze gestellt wird, um Platz zu sparen, ist dies fast immer der heikelste Punkt. Wird der Grenzabstand unterschritten, braucht es eine schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Nachbarn – ein sogenanntes Näherbaurecht. Ich kläre das vor der Einreichung ab, damit Sie keine böse Überraschung erleben.
2. Brandschutz beim Anbau ans Wohnhaus
Wird der Carport direkt an das Wohnhaus angebaut, gelten strengere Anforderungen aus den Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Das betrifft insbesondere die Ausbildung der angrenzenden Wand.
3. Meldung an die Gebäudeversicherung
Ein an das Wohnhaus angebauter Carport gilt versicherungstechnisch als Wertvermehrung und muss der Solothurnischen Gebäudeversicherung gemeldet werden. Das ist kein Teil des Baugesuchs, wird aber gerne vergessen.
Diese Unterlagen braucht Ihr Carport-Baugesuch
- Situationsplan im Massstab 1:500 mit eingezeichnetem Carport und den Abständen zu Grenzen und Strasse
- Grundriss im Massstab 1:100 oder 1:50
- Ansichten – bei einem freistehenden Carport in der Regel zwei, bei einem Anbau je nach Situation mehr
- Baubeschrieb mit Konstruktion, Materialien und Farbgebung
- Baukostenberechnung
- Baugesuchsformular der Gemeinde
- bei Unterschreitung des Grenzabstands: Näherbaurechtsvereinbarung mit dem Nachbarn
Bei einem Carport-Bausatz genügt mir für die Planerstellung meist das Datenblatt des Herstellers zusammen mit ein paar Fotos des vorgesehenen Standorts.
Carport mit Solaranlage auf dem Dach
Immer mehr Carports werden gleich mit einer Photovoltaikanlage geplant. Das ist sinnvoll, ändert aber das Verfahren: Die Solaranlage wird zusammen mit dem Carport im selben Baugesuch behandelt, sofern sie von Anfang an vorgesehen ist. Wird sie später ergänzt, greift in der Regel das Meldeverfahren nach § 3bis KBV.
Was das Baugesuch bei KLEINBAUGESUCH kostet
| Position | Fixpreis |
|---|---|
| Situationsplan | CHF 150 |
| Grundriss | CHF 250 |
| Ansicht (2×) | CHF 500 |
| Baugesuch-Einreichung | CHF 200 |
| Kommunikation mit Gemeinde | CHF 100 |
| Richtpreis gesamt | CHF 1'200 |
Richtpreis bei üblichen Verhältnissen; die verbindliche Offerte erhalten Sie innert 24 Stunden. Nicht enthalten sind die Baubewilligungsgebühren Ihrer Gemeinde sowie die Geometerkosten für den amtlichen Situationsplan – diese werden Ihnen direkt verrechnet.