KLEINBAUGESUCH

Nach Bauvorhaben

Carport Baugesuch im Kanton Solothurn

Kurze Antwort

Ein Carport ist im Kanton Solothurn in aller Regel baubewilligungspflichtig. Bewilligungsfrei sind nach § 3ter der Kantonalen Bauverordnung (KBV) innerhalb der Bauzone nur unbeheizte Bauten bis 10 m² überdeckte Fläche und 2.50 m Fassadenhöhe. Ein Standard-Carport für ein Auto misst rund 15 bis 18 m² und liegt damit klar darüber. Sie benötigen deshalb ein ordentliches Baugesuch mit Situationsplan, Grundriss und Ansichten. Das Baugesuch für einen Carport kostet bei KLEINBAUGESUCH ab CHF 1'200.

Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis

Ab wann ist ein Carport bewilligungspflichtig?

Massgebend ist § 3ter KBV: Innerhalb der Bauzone sind unbeheizte Bauten bis 10 m² überdeckte Fläche und 2.50 m Fassadenhöhe bewilligungsfrei, sofern sie weder bewohnt noch gewerblich genutzt werden.

Ein Einzelcarport misst typischerweise etwa 3 × 5 bis 3.5 × 5.5 Meter, also 15 bis 19 m². Damit ist die Schwelle deutlich überschritten. Auch die lichte Höhe liegt bei einem Carport für einen Personenwagen meist über 2.50 m. Beide Kriterien müssen aber ohnehin gemeinsam eingehalten werden – sobald eines überschritten ist, braucht es ein Baugesuch.

Eine offene Bauweise ohne Wände ändert an der Bewilligungspflicht nichts. Massgebend ist die überdeckte Fläche, nicht die Anzahl Wände.

Die drei kritischen Punkte bei einem Carport

1. Grenz- und Strassenabstand

Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, den ein Gebäude zur Grundstücksgrenze einhalten muss. Er richtet sich nach der KBV und ist abhängig von Gebäudehöhe und Zone (Planungs- und Baugesetz, PBG § 131 ff.). Weil ein Carport oft bewusst an die Grenze gestellt wird, um Platz zu sparen, ist dies fast immer der heikelste Punkt. Wird der Grenzabstand unterschritten, braucht es eine schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Nachbarn – ein sogenanntes Näherbaurecht. Ich kläre das vor der Einreichung ab, damit Sie keine böse Überraschung erleben.

2. Brandschutz beim Anbau ans Wohnhaus

Wird der Carport direkt an das Wohnhaus angebaut, gelten strengere Anforderungen aus den Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Das betrifft insbesondere die Ausbildung der angrenzenden Wand.

3. Meldung an die Gebäudeversicherung

Ein an das Wohnhaus angebauter Carport gilt versicherungstechnisch als Wertvermehrung und muss der Solothurnischen Gebäudeversicherung gemeldet werden. Das ist kein Teil des Baugesuchs, wird aber gerne vergessen.

Diese Unterlagen braucht Ihr Carport-Baugesuch

  • Situationsplan im Massstab 1:500 mit eingezeichnetem Carport und den Abständen zu Grenzen und Strasse
  • Grundriss im Massstab 1:100 oder 1:50
  • Ansichten – bei einem freistehenden Carport in der Regel zwei, bei einem Anbau je nach Situation mehr
  • Baubeschrieb mit Konstruktion, Materialien und Farbgebung
  • Baukostenberechnung
  • Baugesuchsformular der Gemeinde
  • bei Unterschreitung des Grenzabstands: Näherbaurechtsvereinbarung mit dem Nachbarn

Bei einem Carport-Bausatz genügt mir für die Planerstellung meist das Datenblatt des Herstellers zusammen mit ein paar Fotos des vorgesehenen Standorts.

Carport mit Solaranlage auf dem Dach

Immer mehr Carports werden gleich mit einer Photovoltaikanlage geplant. Das ist sinnvoll, ändert aber das Verfahren: Die Solaranlage wird zusammen mit dem Carport im selben Baugesuch behandelt, sofern sie von Anfang an vorgesehen ist. Wird sie später ergänzt, greift in der Regel das Meldeverfahren nach § 3bis KBV.

Was das Baugesuch bei KLEINBAUGESUCH kostet

Fixpreise pro Position – Carport / Pergola / Terrasse
PositionFixpreis
SituationsplanCHF 150
GrundrissCHF 250
Ansicht (2×)CHF 500
Baugesuch-EinreichungCHF 200
Kommunikation mit GemeindeCHF 100
Richtpreis gesamtCHF 1'200

Richtpreis bei üblichen Verhältnissen; die verbindliche Offerte erhalten Sie innert 24 Stunden. Nicht enthalten sind die Baubewilligungsgebühren Ihrer Gemeinde sowie die Geometerkosten für den amtlichen Situationsplan – diese werden Ihnen direkt verrechnet.

Häufige Fragen

Braucht ein Carport im Kanton Solothurn eine Baubewilligung?
In der Regel ja. Bewilligungsfrei sind nach § 3ter KBV nur unbeheizte Bauten bis 10 m² überdeckte Fläche und 2.50 m Fassadenhöhe. Ein üblicher Carport liegt mit 15 bis 19 m² deutlich darüber.
Wie gross darf ein Carport im Kanton Solothurn ohne Bewilligung sein?
Maximal 10 m² überdeckte Fläche bei höchstens 2.50 m Fassadenhöhe, und nur innerhalb der Bauzone. Beide Werte müssen gleichzeitig eingehalten sein. Für ein Auto reicht das in der Praxis nicht aus.
Darf ich den Carport direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Nur wenn die Zonenvorschriften das erlauben oder der betroffene Nachbar schriftlich zustimmt. Diese Zustimmung wird als Näherbaurecht dem Baugesuch beigelegt.
Was kostet ein Carport-Baugesuch im Kanton Solothurn?
Bei KLEINBAUGESUCH ab CHF 1'200: Situationsplan CHF 150, Grundriss CHF 250, zwei Ansichten CHF 500, Einreichung CHF 200 und Kommunikation mit der Gemeinde CHF 100. Dazu kommen die Gebühren von Gemeinde und Geometer.
Wie lange dauert die Bewilligung für einen Carport?
Das ordentliche Baubewilligungsverfahren dauert im Kanton Solothurn rund 2 bis 3 Monate ab Einreichung bei der Gemeinde.
Muss ich den Carport der Gebäudeversicherung melden?
Ein an das Wohnhaus angebauter Carport gilt als Wertvermehrung und ist der Solothurnischen Gebäudeversicherung zu melden. Das ist unabhängig vom Baugesuch.