KLEINBAUGESUCH

Nach Bauvorhaben

Gartenhaus Baugesuch im Kanton Solothurn

Kurze Antwort

Im Kanton Solothurn sind unbeheizte Gartenhäuser bis 10 m² überdeckte Fläche und 2.50 m Fassadenhöhe innerhalb der Bauzone bewilligungsfrei – so steht es in § 3ter der Kantonalen Bauverordnung (KBV). Voraussetzung ist, dass das Gartenhaus weder bewohnt noch gewerblich genutzt wird. Grössere oder beheizte Gartenhäuser brauchen ein ordentliches Baugesuch. Das Baugesuch für ein Gartenhaus kostet bei KLEINBAUGESUCH ab CHF 1'200.

Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis

Die 10-m²-Regel im Detail

§ 3ter KBV nennt drei Bedingungen, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen, damit Ihr Gartenhaus ohne Bewilligung aufgestellt werden darf:

  • höchstens 10 m² überdeckte Fläche
  • höchstens 2.50 m Fassadenhöhe
  • unbeheizt, weder bewohnt noch gewerblich genutzt
  • Standort innerhalb der Bauzone

Achtung bei der Flächenberechnung: Massgebend ist die überdeckte Fläche, also inklusive Dachvorsprung und angebautem Unterstand – nicht die Grundfläche der Wände. Ein 9-m²-Gartenhaus mit umlaufendem Vordach kann dadurch schnell über 10 m² liegen.

Auch bewilligungsfrei heisst nicht regelfrei

Ein häufiges Missverständnis: Bewilligungsfrei bedeutet nicht, dass keine Vorschriften gelten. Auch ein bewilligungsfreies Gartenhaus muss die Grenzabstände und die Vorschriften Ihrer Zone einhalten. Verletzen Sie diese, kann die Gemeinde den Rückbau verlangen – auch Jahre später und auch ohne dass je ein Baugesuch nötig gewesen wäre.

Ebenfalls zu beachten: Die Grünflächenziffer Ihrer Gemeinde schreibt vor, welcher Anteil des Grundstücks unversiegelt bleiben muss. Ein Gartenhaus auf einem Betonfundament zählt hier mit.

Was gilt für bewilligungsfreie Bauten sonst noch?

§ 3ter KBV nennt innerhalb der Bauzone unter anderem auch diese bewilligungsfreien Elemente:

  • Einfriedigungen bis 1.20 m Höhe
  • ungedeckte Sitzplätze
  • Brunnen, Sandkästen, Hochbeete
  • einzelne Spielgeräte
  • Terrainveränderungen bis 0.25 m

Wenn Ihr Gartenhaus zu gross ist

Sobald eine der Grenzen überschritten ist, läuft das ordentliche Verfahren. Benötigt werden Situationsplan, Grundriss, zwei Ansichten, Baubeschrieb, Baukostenberechnung und das Baugesuchsformular. Bei einem Fertig-Gartenhaus genügt mir für die Planerstellung meist das Datenblatt des Herstellers.

Was das Baugesuch bei KLEINBAUGESUCH kostet

Fixpreise pro Position – Gartenhaus / Geräteschuppen
PositionFixpreis
SituationsplanCHF 150
GrundrissCHF 250
Ansicht (2×)CHF 500
Baugesuch-EinreichungCHF 200
Kommunikation mit GemeindeCHF 100
Richtpreis gesamtCHF 1'200

Richtpreis bei üblichen Verhältnissen; die verbindliche Offerte erhalten Sie innert 24 Stunden. Nicht enthalten sind die Baubewilligungsgebühren Ihrer Gemeinde sowie die Geometerkosten für den amtlichen Situationsplan – diese werden Ihnen direkt verrechnet.

Häufige Fragen

Wie gross darf ein Gartenhaus im Kanton Solothurn ohne Baubewilligung sein?
Bis 10 m² überdeckte Fläche und 2.50 m Fassadenhöhe, unbeheizt, innerhalb der Bauzone und weder bewohnt noch gewerblich genutzt. Das ist in § 3ter KBV geregelt.
Zählt der Dachvorsprung zur Fläche des Gartenhauses?
Ja. Massgebend ist die überdeckte Fläche, also inklusive Dachüberstand und angebautem Unterstand. Ein Gartenhaus mit 9 m² Grundfläche kann dadurch über die 10-m²-Grenze rutschen.
Muss ein bewilligungsfreies Gartenhaus den Grenzabstand einhalten?
Ja. Bewilligungsfreiheit befreit nicht von den Grenzabständen und den übrigen Zonenvorschriften. Die Gemeinde kann bei einem Verstoss den Rückbau verlangen.
Braucht ein beheiztes Gartenhaus eine Bewilligung?
Ja. Die Bewilligungsfreiheit nach § 3ter KBV gilt ausdrücklich nur für unbeheizte Bauten, unabhängig von der Grösse.
Was kostet ein Gartenhaus-Baugesuch im Kanton Solothurn?
Bei KLEINBAUGESUCH ab CHF 1'200: Situationsplan CHF 150, Grundriss CHF 250, zwei Ansichten CHF 500, Einreichung CHF 200, Kommunikation mit der Gemeinde CHF 100.