Kurze Antwort
Solaranlagen, die nach Bundesrecht keine Baubewilligung benötigen, sind im Kanton Solothurn der Baubehörde mindestens 30 Tage vor Baubeginn zu melden. Das regelt § 3bis der Kantonalen Bauverordnung (KBV). Beizulegen sind ein Baubeschrieb, ein Situationsplan und ein Fassadenplan. Ein ordentliches Baugesuch bleibt nötig, wenn die Anlage nicht unter die bundesrechtliche Befreiung fällt – etwa bei Schutzobjekten oder in Kernzonen.
Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis
Wann genügt die Meldung?
Das Bundesrecht befreit genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen von der Baubewilligungspflicht. Der Kanton Solothurn verlangt in diesen Fällen nach § 3bis KBV aber weiterhin eine Meldung an die Baubehörde, mindestens 30 Tage vor Baubeginn.
Erhebt die Behörde in dieser Frist keinen Einwand, kann mit dem Bau begonnen werden. Eine öffentliche Auflage und damit ein Einspracheverfahren findet nicht statt – das ist der grosse zeitliche Vorteil gegenüber dem ordentlichen Verfahren.
Diese Unterlagen verlangt § 3bis KBV
- Baubeschrieb – Anlagetyp, Leistung, Montageart, Farbe und Reflexionsverhalten der Module
- Situationsplan – Lage des Gebäudes mit der geplanten Anlage
- Fassadenplan – Darstellung der Anlage am Gebäude
Wann es trotzdem ein Baugesuch braucht
Die Erleichterung greift nicht in jeder Situation. Ein ordentliches Baugesuch ist insbesondere nötig, wenn
- das Gebäude ein Schutzobjekt ist oder in einer Kern-, Orts- oder Denkmalschutzzone liegt,
- die Anlage nicht genügend angepasst ist, also stark über die Dachfläche hinausragt oder aufgeständert auf einem Flachdach in exponierter Lage steht,
- es sich um eine Freiflächenanlage handelt,
- die Anlage an der Fassade statt auf dem Dach montiert wird.
Im Zweifel lohnt sich eine kurze Vorabklärung mit der Gemeinde, bevor die Anlage bestellt wird. Diese Abklärung übernehme ich für Sie.
Solaranlage zusammen mit einem anderen Bauvorhaben
Planen Sie die Solaranlage gleichzeitig mit einem Carport, einem Anbau oder einer Dachsanierung, wird sie sinnvollerweise im selben Verfahren mitbehandelt. Das spart eine separate Eingabe und vermeidet Widersprüche zwischen den Gesuchen.