KLEINBAUGESUCH

Nach Bauvorhaben

Solaranlage: Meldeverfahren im Kanton Solothurn

Kurze Antwort

Solaranlagen, die nach Bundesrecht keine Baubewilligung benötigen, sind im Kanton Solothurn der Baubehörde mindestens 30 Tage vor Baubeginn zu melden. Das regelt § 3bis der Kantonalen Bauverordnung (KBV). Beizulegen sind ein Baubeschrieb, ein Situationsplan und ein Fassadenplan. Ein ordentliches Baugesuch bleibt nötig, wenn die Anlage nicht unter die bundesrechtliche Befreiung fällt – etwa bei Schutzobjekten oder in Kernzonen.

Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis

Wann genügt die Meldung?

Das Bundesrecht befreit genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen von der Baubewilligungspflicht. Der Kanton Solothurn verlangt in diesen Fällen nach § 3bis KBV aber weiterhin eine Meldung an die Baubehörde, mindestens 30 Tage vor Baubeginn.

Erhebt die Behörde in dieser Frist keinen Einwand, kann mit dem Bau begonnen werden. Eine öffentliche Auflage und damit ein Einspracheverfahren findet nicht statt – das ist der grosse zeitliche Vorteil gegenüber dem ordentlichen Verfahren.

Diese Unterlagen verlangt § 3bis KBV

  • Baubeschrieb – Anlagetyp, Leistung, Montageart, Farbe und Reflexionsverhalten der Module
  • Situationsplan – Lage des Gebäudes mit der geplanten Anlage
  • Fassadenplan – Darstellung der Anlage am Gebäude

Wann es trotzdem ein Baugesuch braucht

Die Erleichterung greift nicht in jeder Situation. Ein ordentliches Baugesuch ist insbesondere nötig, wenn

  • das Gebäude ein Schutzobjekt ist oder in einer Kern-, Orts- oder Denkmalschutzzone liegt,
  • die Anlage nicht genügend angepasst ist, also stark über die Dachfläche hinausragt oder aufgeständert auf einem Flachdach in exponierter Lage steht,
  • es sich um eine Freiflächenanlage handelt,
  • die Anlage an der Fassade statt auf dem Dach montiert wird.

Im Zweifel lohnt sich eine kurze Vorabklärung mit der Gemeinde, bevor die Anlage bestellt wird. Diese Abklärung übernehme ich für Sie.

Solaranlage zusammen mit einem anderen Bauvorhaben

Planen Sie die Solaranlage gleichzeitig mit einem Carport, einem Anbau oder einer Dachsanierung, wird sie sinnvollerweise im selben Verfahren mitbehandelt. Das spart eine separate Eingabe und vermeidet Widersprüche zwischen den Gesuchen.

Häufige Fragen

Braucht eine Solaranlage im Kanton Solothurn eine Baubewilligung?
Solaranlagen, die nach Bundesrecht keine Baubewilligung benötigen, sind im Kanton Solothurn der Baubehörde mindestens 30 Tage vor Baubeginn zu melden (§ 3bis KBV). Ein ordentliches Baugesuch bleibt nötig, wenn die bundesrechtliche Befreiung nicht greift.
Welche Unterlagen braucht die Solar-Meldung im Kanton Solothurn?
Nach § 3bis KBV sind ein Baubeschrieb, ein Situationsplan und ein Fassadenplan beizulegen.
Wie lange dauert das Meldeverfahren für eine Solaranlage?
Die Meldung muss mindestens 30 Tage vor Baubeginn erfolgen. Erhebt die Baubehörde in dieser Frist keinen Einwand, kann gebaut werden.
Wann braucht eine Photovoltaikanlage trotzdem ein Baugesuch?
Insbesondere bei Schutzobjekten, in Kern- und Ortsbildschutzzonen, bei nicht genügend angepassten Anlagen, bei Freiflächenanlagen und bei Fassadenanlagen.