Kurze Antwort
Stützmauern sind im Kanton Solothurn baubewilligungspflichtig. Das ergibt sich direkt aus § 3 der Kantonalen Bauverordnung (KBV), der Stützmauern ausdrücklich aufführt. Anders als bei Gartenhäusern gibt es dabei keine Bagatellgrenze in Quadratmetern. Zusätzlich zu beachten: Terrainveränderungen sind nur bis 0.25 m bewilligungsfrei, und Einfriedigungen über 1.20 m Höhe sind ebenfalls bewilligungspflichtig.
Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis
Warum Stützmauern immer ins Gesuch gehören
§ 3 KBV zählt die bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen auf und nennt dabei ausdrücklich Stützmauern – ohne eine Höhen- oder Flächengrenze zu setzen. Eine Stützmauer verändert den Terrainverlauf, greift in die Entwässerung ein und wirkt auf die Nachbarparzelle. Deshalb wird sie baurechtlich ernster genommen als ein Gartenhaus.
Dazu kommt: Terrainveränderungen sind nach § 3ter KBV nur bis 0.25 m bewilligungsfrei. Eine Stützmauer geht praktisch immer mit einer grösseren Veränderung einher.
Die kritischen Punkte
Statik
Ab einer gewissen Höhe und je nach anstehendem Erddruck verlangt die Baubehörde einen Statiknachweis. Das ist keine Formalie – eine versagende Stützmauer ist ein Sicherheitsrisiko und ein Haftungsfall.
Entwässerung
Hinter einer Stützmauer staut sich Wasser. Ohne Sickerpackung und Drainage entsteht Wasserdruck, der die Mauer schädigt und im schlechtesten Fall Wasser auf das Nachbargrundstück leitet. Die Behörde prüft das mit.
Verhältnis zur Grenze
Stützmauern stehen naturgemäss oft direkt an der Grenze. Es gelten die Abstandsvorschriften; bei Unterschreitung braucht es das schriftliche Einverständnis des Nachbarn.
Was ins Gesuch gehört
- Situationsplan mit Verlauf der Mauer und Abständen
- Grundriss
- Schnitt mit Terrainverlauf vorher und nachher sowie Fundament und Drainage – bei Stützmauern die wichtigste Zeichnung
- Ansicht
- Baubeschrieb mit Material und Konstruktionsart
- bei Bedarf ein Statiknachweis
Was das Baugesuch bei KLEINBAUGESUCH kostet
| Position | Fixpreis |
|---|---|
| Situationsplan | CHF 150 |
| Grundriss | CHF 250 |
| Schnitt | CHF 250 |
| Ansicht | CHF 250 |
| Baugesuch-Einreichung | CHF 200 |
| Kommunikation mit Gemeinde | CHF 100 |
| Richtpreis gesamt | CHF 1'200 |
Richtpreis bei üblichen Verhältnissen; die verbindliche Offerte erhalten Sie innert 24 Stunden. Nicht enthalten sind die Baubewilligungsgebühren Ihrer Gemeinde sowie die Geometerkosten für den amtlichen Situationsplan – diese werden Ihnen direkt verrechnet.