KLEINBAUGESUCH

Nach Bauvorhaben

Stützmauer: Baugesuch im Kanton Solothurn

Kurze Antwort

Stützmauern sind im Kanton Solothurn baubewilligungspflichtig. Das ergibt sich direkt aus § 3 der Kantonalen Bauverordnung (KBV), der Stützmauern ausdrücklich aufführt. Anders als bei Gartenhäusern gibt es dabei keine Bagatellgrenze in Quadratmetern. Zusätzlich zu beachten: Terrainveränderungen sind nur bis 0.25 m bewilligungsfrei, und Einfriedigungen über 1.20 m Höhe sind ebenfalls bewilligungspflichtig.

Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis

Warum Stützmauern immer ins Gesuch gehören

§ 3 KBV zählt die bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen auf und nennt dabei ausdrücklich Stützmauern – ohne eine Höhen- oder Flächengrenze zu setzen. Eine Stützmauer verändert den Terrainverlauf, greift in die Entwässerung ein und wirkt auf die Nachbarparzelle. Deshalb wird sie baurechtlich ernster genommen als ein Gartenhaus.

Dazu kommt: Terrainveränderungen sind nach § 3ter KBV nur bis 0.25 m bewilligungsfrei. Eine Stützmauer geht praktisch immer mit einer grösseren Veränderung einher.

Die kritischen Punkte

Statik

Ab einer gewissen Höhe und je nach anstehendem Erddruck verlangt die Baubehörde einen Statiknachweis. Das ist keine Formalie – eine versagende Stützmauer ist ein Sicherheitsrisiko und ein Haftungsfall.

Entwässerung

Hinter einer Stützmauer staut sich Wasser. Ohne Sickerpackung und Drainage entsteht Wasserdruck, der die Mauer schädigt und im schlechtesten Fall Wasser auf das Nachbargrundstück leitet. Die Behörde prüft das mit.

Verhältnis zur Grenze

Stützmauern stehen naturgemäss oft direkt an der Grenze. Es gelten die Abstandsvorschriften; bei Unterschreitung braucht es das schriftliche Einverständnis des Nachbarn.

Was ins Gesuch gehört

  • Situationsplan mit Verlauf der Mauer und Abständen
  • Grundriss
  • Schnitt mit Terrainverlauf vorher und nachher sowie Fundament und Drainage – bei Stützmauern die wichtigste Zeichnung
  • Ansicht
  • Baubeschrieb mit Material und Konstruktionsart
  • bei Bedarf ein Statiknachweis

Was das Baugesuch bei KLEINBAUGESUCH kostet

Fixpreise pro Position – Sonstiges (z. B. Stützmauer)
PositionFixpreis
SituationsplanCHF 150
GrundrissCHF 250
SchnittCHF 250
AnsichtCHF 250
Baugesuch-EinreichungCHF 200
Kommunikation mit GemeindeCHF 100
Richtpreis gesamtCHF 1'200

Richtpreis bei üblichen Verhältnissen; die verbindliche Offerte erhalten Sie innert 24 Stunden. Nicht enthalten sind die Baubewilligungsgebühren Ihrer Gemeinde sowie die Geometerkosten für den amtlichen Situationsplan – diese werden Ihnen direkt verrechnet.

Häufige Fragen

Braucht eine Stützmauer im Kanton Solothurn eine Baubewilligung?
Ja. § 3 KBV führt Stützmauern ausdrücklich als bewilligungspflichtig auf – ohne Höhen- oder Flächengrenze.
Gibt es eine Höhe, bis zu der eine Stützmauer bewilligungsfrei ist?
Nein. Anders als bei unbeheizten Kleinbauten kennt die KBV für Stützmauern keine Bagatellgrenze. Zusätzlich sind Terrainveränderungen nur bis 0.25 m bewilligungsfrei.
Brauche ich einen Statiknachweis für meine Stützmauer?
Ab einer gewissen Höhe und je nach Erddruck verlangt die Baubehörde einen Statiknachweis. Das wird im Einzelfall beurteilt.
Was ist bei einer Stützmauer an der Grundstücksgrenze zu beachten?
Es gelten die ordentlichen Abstandsvorschriften. Bei Unterschreitung braucht es das schriftliche Einverständnis der betroffenen Nachbarschaft. Zudem muss die Entwässerung so gelöst sein, dass kein Wasser auf die Nachbarparzelle gelangt.