Kurze Antwort
Im Kanton Solothurn sind Einfriedigungen bis 1.20 m Höhe nach § 3ter der Kantonalen Bauverordnung (KBV) bewilligungsfrei. Alles darüber – also der übliche Sichtschutzzaun mit 1.80 m – ist nach § 3 KBV baubewilligungspflichtig. Als Einfriedigung gelten Zäune, Mauern und dichte Hecken gleichermassen. Zusätzlich zur Höhe sind der Grenzabstand und bei Ecksituationen die Sichtzonen an Strassen und Einfahrten zu beachten.
Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis
Die 1.20-Meter-Grenze
Die Regel ist ungewöhnlich klar: Bis 1.20 m Höhe bewilligungsfrei, darüber bewilligungspflichtig. § 3ter KBV nennt Einfriedigungen bis 1.20 m in der Liste der bewilligungsfreien Bauten, § 3 KBV führt Einfriedigungen über 1.20 m ausdrücklich als bewilligungspflichtig auf.
Das Problem in der Praxis: Ein Sichtschutz, der seinen Zweck erfüllt, ist typischerweise 1.80 m hoch. Damit fällt fast jeder Sichtschutzzaun in die Bewilligungspflicht.
Gemessen wird ab dem gewachsenen Terrain. Ein 1.20-m-Zaun auf einem aufgeschütteten Sockel oder einer Stützmauer überschreitet die Grenze.
Was alles als Einfriedigung zählt
- Zäune jeder Art – Holz, Metall, Kunststoff, Gabionen
- Mauern, auch reine Sichtschutzmauern ohne stützende Funktion
- Dichte Hecken – eine Thujahecke wirkt baurechtlich wie eine Wand
- Kombinationen, etwa Sockelmauer mit aufgesetztem Lattenzaun – hier zählt die Gesamthöhe
Neben der Höhe: diese Punkte prüft die Gemeinde
Sichtzonen
An Strassenecken, bei Einfahrten und Fusswegen gelten Sichtzonen, die frei bleiben müssen. Dort sind auch niedrige Einfriedigungen in der Höhe begrenzt – hier geht es um Verkehrssicherheit, nicht um Ästhetik.
Grenzabstand
Auch Einfriedigungen unterliegen Abstandsvorschriften. Ein Zaun exakt auf der Grenze ist oft nur mit Einverständnis des Nachbarn zulässig.
Ortsbild
In Kern- und Ortsbildschutzzonen macht die Gemeinde häufig Vorgaben zu Material und Farbgebung. Ein weisser Kunststoffzaun kann dort abgelehnt werden.
Was das Baugesuch bei KLEINBAUGESUCH kostet
| Position | Fixpreis |
|---|---|
| Situationsplan | CHF 150 |
| Grundriss | CHF 250 |
| Ansicht (4×) | CHF 1'000 |
| Baugesuch-Einreichung | CHF 200 |
| Kommunikation mit Gemeinde | CHF 100 |
| Richtpreis gesamt | CHF 1'700 |
Richtpreis bei üblichen Verhältnissen; die verbindliche Offerte erhalten Sie innert 24 Stunden. Nicht enthalten sind die Baubewilligungsgebühren Ihrer Gemeinde sowie die Geometerkosten für den amtlichen Situationsplan – diese werden Ihnen direkt verrechnet.