KLEINBAUGESUCH

Nach Bauvorhaben

Zaun und Einfriedung: Baugesuch im Kanton Solothurn

Kurze Antwort

Im Kanton Solothurn sind Einfriedigungen bis 1.20 m Höhe nach § 3ter der Kantonalen Bauverordnung (KBV) bewilligungsfrei. Alles darüber – also der übliche Sichtschutzzaun mit 1.80 m – ist nach § 3 KBV baubewilligungspflichtig. Als Einfriedigung gelten Zäune, Mauern und dichte Hecken gleichermassen. Zusätzlich zur Höhe sind der Grenzabstand und bei Ecksituationen die Sichtzonen an Strassen und Einfahrten zu beachten.

Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis

Die 1.20-Meter-Grenze

Die Regel ist ungewöhnlich klar: Bis 1.20 m Höhe bewilligungsfrei, darüber bewilligungspflichtig. § 3ter KBV nennt Einfriedigungen bis 1.20 m in der Liste der bewilligungsfreien Bauten, § 3 KBV führt Einfriedigungen über 1.20 m ausdrücklich als bewilligungspflichtig auf.

Das Problem in der Praxis: Ein Sichtschutz, der seinen Zweck erfüllt, ist typischerweise 1.80 m hoch. Damit fällt fast jeder Sichtschutzzaun in die Bewilligungspflicht.

Gemessen wird ab dem gewachsenen Terrain. Ein 1.20-m-Zaun auf einem aufgeschütteten Sockel oder einer Stützmauer überschreitet die Grenze.

Was alles als Einfriedigung zählt

  • Zäune jeder Art – Holz, Metall, Kunststoff, Gabionen
  • Mauern, auch reine Sichtschutzmauern ohne stützende Funktion
  • Dichte Hecken – eine Thujahecke wirkt baurechtlich wie eine Wand
  • Kombinationen, etwa Sockelmauer mit aufgesetztem Lattenzaun – hier zählt die Gesamthöhe

Neben der Höhe: diese Punkte prüft die Gemeinde

Sichtzonen

An Strassenecken, bei Einfahrten und Fusswegen gelten Sichtzonen, die frei bleiben müssen. Dort sind auch niedrige Einfriedigungen in der Höhe begrenzt – hier geht es um Verkehrssicherheit, nicht um Ästhetik.

Grenzabstand

Auch Einfriedigungen unterliegen Abstandsvorschriften. Ein Zaun exakt auf der Grenze ist oft nur mit Einverständnis des Nachbarn zulässig.

Ortsbild

In Kern- und Ortsbildschutzzonen macht die Gemeinde häufig Vorgaben zu Material und Farbgebung. Ein weisser Kunststoffzaun kann dort abgelehnt werden.

Was das Baugesuch bei KLEINBAUGESUCH kostet

Fixpreise pro Position – Zaun / Einfriedung
PositionFixpreis
SituationsplanCHF 150
GrundrissCHF 250
Ansicht (4×)CHF 1'000
Baugesuch-EinreichungCHF 200
Kommunikation mit GemeindeCHF 100
Richtpreis gesamtCHF 1'700

Richtpreis bei üblichen Verhältnissen; die verbindliche Offerte erhalten Sie innert 24 Stunden. Nicht enthalten sind die Baubewilligungsgebühren Ihrer Gemeinde sowie die Geometerkosten für den amtlichen Situationsplan – diese werden Ihnen direkt verrechnet.

Häufige Fragen

Wie hoch darf ein Zaun im Kanton Solothurn ohne Baubewilligung sein?
Bis 1.20 m Höhe sind Einfriedigungen nach § 3ter KBV bewilligungsfrei. Darüber sind sie nach § 3 KBV baubewilligungspflichtig.
Braucht ein Sichtschutzzaun eine Baubewilligung?
In der Regel ja. Ein wirksamer Sichtschutz ist typischerweise etwa 1.80 m hoch und überschreitet damit die Grenze von 1.20 m deutlich.
Zählt eine Hecke als Einfriedigung?
Ja. Dichte Hecken wirken baurechtlich wie eine Wand und werden als Einfriedigung behandelt.
Ab wo wird die Höhe des Zauns gemessen?
Ab dem gewachsenen Terrain. Ein 1.20-m-Zaun auf einem aufgeschütteten Sockel oder einer Stützmauer überschreitet die Grenze.
Was kostet ein Baugesuch für einen Zaun im Kanton Solothurn?
Bei KLEINBAUGESUCH ab CHF 1'700: Situationsplan CHF 150, Grundriss CHF 250, vier Ansichten CHF 1'000, Einreichung CHF 200, Kommunikation mit der Gemeinde CHF 100.