KLEINBAUGESUCH

Nach Bauvorhaben

Umnutzung und Zweckänderung im Kanton Solothurn

Kurze Antwort

Eine Zweckänderung ist im Kanton Solothurn nach § 3 der Kantonalen Bauverordnung (KBV) baubewilligungspflichtig – und zwar auch dann, wenn baulich nichts verändert wird. Wer ein Ladenlokal in ein Büro umwandelt, eine Wohnung als Praxis nutzt oder eine Scheune zur Werkstatt macht, braucht ein Baugesuch. Geprüft werden insbesondere Zonenkonformität, Parkplatzbedarf, Lärm und Brandschutz. Das Baugesuch kostet bei KLEINBAUGESUCH ab CHF 1'200.

Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis

Bewilligungspflichtig ohne einen einzigen Hammerschlag

Das ist der Punkt, der die meisten überrascht: Für eine Zweckänderung braucht es ein Baugesuch, auch wenn kein Stein bewegt wird. § 3 KBV nennt Zweckänderungen ausdrücklich in der Liste der bewilligungspflichtigen Vorhaben.

Der Grund ist einleuchtend, wenn man ihn kennt: Nicht das Bauwerk ändert sich, sondern seine Auswirkungen auf die Umgebung. Eine Physiotherapiepraxis erzeugt anderen Verkehr, anderen Parkplatzbedarf und andere Betriebszeiten als eine Wohnung – auch wenn die Wände dieselben bleiben.

Typische Fälle

  • Ladenlokal wird zu Büro oder Praxis
  • Wohnung wird zu Geschäftsraum – oder umgekehrt
  • Scheune oder Remise wird zu Werkstatt oder Lager
  • Einfamilienhaus wird in mehrere Wohneinheiten aufgeteilt
  • Gewerberaum wird zu Fitness-, Gastro- oder Veranstaltungsfläche
  • Wohnraum wird dauerhaft als Ferienwohnung vermietet

Was die Behörde prüft

Zonenkonformität

Die entscheidende Frage: Ist die neue Nutzung in dieser Zone überhaupt zulässig? In einer reinen Wohnzone ist ein lärmiger Gewerbebetrieb nicht bewilligungsfähig, in einer Gewerbezone umgekehrt Wohnen oft nur eingeschränkt.

Parkplätze

Der Parkplatzbedarf richtet sich nach der Nutzung. Eine Praxis braucht mehr Besucherparkplätze als eine Wohnung. Können diese auf dem Grundstück nicht bereitgestellt werden, wird es schwierig.

Brandschutz und Fluchtwege

Bei Publikumsnutzung gelten strengere Anforderungen an Fluchtwege, Brandabschnitte und Fluchtwegbeschriftung.

Lärm und Emissionen

Betriebszeiten, Anlieferung, Lüftungsanlagen und Gastronomie werden auf ihre Auswirkungen auf die Nachbarschaft geprüft.

Warum ein Gesuch trotzdem im eigenen Interesse liegt

Eine ungenehmigte Umnutzung ist kein Kavaliersdelikt. Sie kann jederzeit – oft angestossen durch eine Nachbarschaftsmeldung – untersagt werden, mit der Folge, dass ein laufender Betrieb eingestellt werden muss. Zudem kann eine nicht bewilligte Nutzung den Versicherungsschutz berühren und beim Verkauf der Liegenschaft zum Problem werden.

Was das Baugesuch bei KLEINBAUGESUCH kostet

Fixpreise pro Position – Umnutzung
PositionFixpreis
SituationsplanCHF 150
Grundriss (2×)CHF 500
SchnittCHF 250
Baugesuch-EinreichungCHF 200
Kommunikation mit GemeindeCHF 100
Richtpreis gesamtCHF 1'200

Richtpreis bei üblichen Verhältnissen; die verbindliche Offerte erhalten Sie innert 24 Stunden. Nicht enthalten sind die Baubewilligungsgebühren Ihrer Gemeinde sowie die Geometerkosten für den amtlichen Situationsplan – diese werden Ihnen direkt verrechnet.

Häufige Fragen

Braucht eine Umnutzung im Kanton Solothurn eine Baubewilligung?
Ja. § 3 KBV führt Zweckänderungen ausdrücklich als bewilligungspflichtig auf – auch dann, wenn baulich nichts verändert wird.
Brauche ich ein Baugesuch, wenn ich gar nicht umbaue?
Ja, sofern sich die Nutzung ändert. Massgebend ist nicht die bauliche Massnahme, sondern die veränderte Auswirkung auf Verkehr, Parkierung, Lärm und Nachbarschaft.
Kann ich meine Wohnung als Büro oder Praxis nutzen?
Das hängt von der Zone ab. In einer reinen Wohnzone ist eine Publikumsnutzung oft nur eingeschränkt zulässig. Geprüft werden zudem Parkplatzbedarf und Brandschutz.
Was passiert, wenn ich ohne Bewilligung umnutze?
Die Nutzung kann untersagt werden, was die Einstellung eines laufenden Betriebs bedeuten kann. Zudem kann der Versicherungsschutz berührt sein und die Liegenschaft beim Verkauf an Wert verlieren.
Was kostet ein Baugesuch für eine Umnutzung?
Bei KLEINBAUGESUCH ab CHF 1'200: Situationsplan CHF 150, zwei Grundrisse CHF 500, Schnitt CHF 250, Einreichung CHF 200, Kommunikation mit der Gemeinde CHF 100.