Kurze Antwort
Ja – Sie können das gesamte Baugesuch an einen Dritten delegieren, auch wenn Sie anschliessend selber bauen. Im Kanton Solothurn treten Sie weiterhin als Bauherrschaft auf, während ein externer Projektverfasser die Pläne erstellt und das Gesuch über eBauSO einreicht. KLEINBAUGESUCH übernimmt genau diese Rolle: Sie liefern Handskizzen, Fotos oder die Produktmasse, ich erstelle sämtliche Planunterlagen, reiche ein und kommuniziere mit der Gemeinde. Sie unterschreiben nur das Gesuch.
Allgemeine Information, keine Gewähr: Ob und wie Ihr Vorhaben bewilligt werden muss, hängt vom konkreten Projekt und von Ihrer Gemeinde ab. Ganzer Hinweis
Das Problem: bauen können Sie – zeichnen nicht
Sehr viele Bauvorhaben im Kanton Solothurn scheitern nicht am Handwerk, sondern am Papier. Einen Carport oder ein Gartenhaus selber aufzustellen ist für handwerklich geschickte Leute gut machbar. Das Baugesuch dagegen verlangt massstabsgetreue Pläne, einen Baubeschrieb, eine Baukostenberechnung und die korrekte Erfassung im kantonalen Portal.
Genau hier entsteht die Lücke: Ein Architekturbüro übernimmt in der Regel die gesamte Planung inklusive Entwurf und Bauleitung – das ist für einen Carport überdimensioniert und entsprechend teuer. Was Sie brauchen, ist jemand, der nur das Bewilligungsverfahren übernimmt.
Wer darf ein Baugesuch für mich einreichen?
Im Kanton Solothurn muss die Bauherrschaft das Gesuch nicht selbst verfassen. Als Projektverfasser kann eine beliebige fachkundige Person oder Firma auftreten, welche die Unterlagen erstellt und einreicht. Die Bauherrschaft – also Sie – unterschreibt das Gesuch und bleibt Ansprechperson gegenüber der Gemeinde.
Für Sie heisst das konkret: Sie behalten die volle Kontrolle über Ihr Projekt und bauen selber, geben aber den administrativen und zeichnerischen Teil vollständig ab.
So läuft es bei KLEINBAUGESUCH ab
- Sie schildern Ihr Vorhaben. Über das Anfrageformular, per E-Mail oder telefonisch. Eine Handskizze, ein paar Fotos der Situation und die Masse des geplanten Bauwerks genügen. Bei Bausätzen reicht oft das Datenblatt des Herstellers.
- Sie erhalten innert 24 Stunden eine Offerte. Mit Fixpreis pro Position – Sie sehen genau, was ein Situationsplan, ein Grundriss oder eine Ansicht kostet. Keine Stundenabrechnung, keine Überraschungen.
- Ich erstelle die Unterlagen. Sämtliche Pläne, den Baubeschrieb und die Formulare. Offene baurechtliche Punkte kläre ich direkt mit Ihrer Gemeinde ab.
- Sie unterschreiben. Das ist Ihr einziger Aufwand im ganzen Verfahren.
- Ich reiche ein und bleibe dran. Auch bei Rückfragen der Baubehörde oder Nachforderungen laufe ich weiter mit.
Was Sie selber beschaffen müssen
Ein amtlicher Situationsplan Ihres Grundstücks stammt vom zuständigen Nachführungsgeometer beziehungsweise aus dem kantonalen Geoportal. Diesen Plan fordere ich für Sie an, die Gebühren des Geometers werden Ihnen aber direkt verrechnet und sind nicht Teil meiner Offerte. Dasselbe gilt für die Baubewilligungsgebühren Ihrer Gemeinde.
Warum nicht einfach ein Architekturbüro?
Ein Architekturbüro ist die richtige Wahl, wenn Sie Entwurfsberatung, Materialisierung und Bauleitung brauchen. Für ein Kleinbauvorhaben, bei dem Sie genau wissen, was Sie wollen und selber bauen, zahlen Sie dort für Leistungen, die Sie nicht benötigen.
Meine Spezialisierung liegt ausschliesslich auf dem Bewilligungsverfahren für Klein- und mittlere Bauvorhaben. Das macht die Abwicklung schneller und die Kosten deutlich tiefer – bei gleicher baurechtlicher Sicherheit.